Lebensmittel
Rückruf: „dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“
Das sollten Sie jetzt tun
Sollten Kundinnen und Kunden an einer entsprechenden Allergie oder Unverträglichkeit leiden, bitten wir sie dringend, vom Verzehr abzusehen und das Produkt ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Für Menschen ohne entsprechende Allergien oder Unverträglichkeiten ist der Verzehr unbedenklich
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- „dmBio Getrocknete Tomate & Feta Genuss-Aufstrich“
- Mindesthaltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.06.2027
- Weitere Kennzeichnung
- Die betroffenen Gläser haben zudem einen Deckel mit Aufdruck „Nabio“.
Warum erfolgt der Rückruf?
Allergene
Mögliche Folgen
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene
Wo wurde das Produkt verkauft?
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Hersteller und Kontakt
Inverkehrbringer: dm-drogerie markt
Weitere Informationen
In einige Gläser wurde nicht der „dmBio Tomate & Feta“ Aufstrich,sondern ein „Cashewcreme-Aufstrich mit getrockneter Tomate & Pinienkernen“ abgefüllt. Daher ist in den betroffenen Gläsern das Allergen Cashew enthalten, welches nicht auf dem Etikett angegeben ist.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
Originalmeldung auf lebensmittelwarnung.de öffnen
Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite