Lebensmittel
Rückruf: Holsteiner Katenschinken, Grander Katenschinken, gewürfelt
Das sollten Sie jetzt tun
Kund:innen können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- Holsteiner Katenschinken, Grander Katenschinken, gewürfelt
- Verpackung
- diverse
- Charge/Los
- 0826
- Mindesthaltbarkeit
- 03.08.2026 07.08.2026 14.08.2026
Warum erfolgt der Rückruf?
Krankheitserreger
Mögliche Folgen
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. Weitere Informationen bietet das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR): Listerien
Wo wurde das Produkt verkauft?
Betroffene Bundesländer: Hamburg, Schleswig-Holstein
Hersteller und Kontakt
Grander Katenschinken GmbH, Papendorfer Straße 4, 22946 Brunsbek
Grander Katenschinken GmbH, Papendorfer Straße 4, 22946 Brunsbek Telefonnummer: 04107 - 88920
E-Mail: grander@katenschinken.de
Weitere Informationen
Grund für den vorsorglichen Rückruf der betroffenen Charge ist, dass im Rahmen von Untersuchungen Listerien nachgewiesen wurden.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
Originalmeldung auf lebensmittelwarnung.de öffnen
Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite