Lebensmittel
Rückruf: Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm
Das sollten Sie jetzt tun
Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm
- Verpackung
- 25 Gramm
- Charge/Los
- A03
- Mindesthaltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028
Warum erfolgt der Rückruf?
Krankheitserreger
Mögliche Folgen
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen
Wo wurde das Produkt verkauft?
Vertrieb: Lidl
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein
Hersteller und Kontakt
Lieferant: TSI Consumer Goods GmbH, Zeven
TSI Consumer Goods GmbH Zeven Pressemitteilung der
Weitere Informationen
Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen. Salmonellen können Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
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Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite