Lebensmittel
Rückruf: Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm
Das sollten Sie jetzt tun
Sollten Sie das betroffene Produkt erworben haben, werden Sie gebeten, dieses nicht zu verzehren. Sie können die betroffene Packung in lhrem Einkaufsmarkt zurückgeben. Der Kaufpreis wird lhnen selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Nicht betroffen sind alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln.
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm
- Verpackung
- 375 Gramm
- Charge/Los
- L6165, L6164, L6235
- Mindesthaltbarkeit
- 17.04.2027, 16.04.2027, 05.06.2027
Warum erfolgt der Rückruf?
Fremdkörper
Mögliche Folgen
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Wo wurde das Produkt verkauft?
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Hersteller und Kontakt
Peter Kölln GmbH &Co. KGaA, Westerstraße 22-24, 25336 Elmshorn
Peter Kölln GmbH &Co. KGaA, Westerstraße 22-24, 25336 Elmshorn
Telefon: 04121 / 648-3648 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr)
E-Mail: verbraucherservice@peterkoelln.de Verbraucherinformation vom 26.07.2026: Verbraucherinformation vom 31.07.2026:
Weitere Informationen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen dieser spezifischen Chargen Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
Originalmeldung auf lebensmittelwarnung.de öffnen
Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite