Lebensmittel

Rückruf: Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm

Veröffentlicht: 31.07.2026, 13:15 Uhr

Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm
Bildquelle: Peter Kölln GmbH &Co. KGaA

Das sollten Sie jetzt tun

Sollten Sie das betroffene Produkt erworben haben, werden Sie gebeten, dieses nicht zu verzehren. Sie können die betroffene Packung in lhrem Einkaufsmarkt zurückgeben. Der Kaufpreis wird lhnen selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Nicht betroffen sind alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln.

Welches Produkt ist betroffen?

Produkt
Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm
Verpackung
375 Gramm
Charge/Los
L6165, L6164, L6235
Mindesthaltbarkeit
17.04.2027, 16.04.2027, 05.06.2027

Warum erfolgt der Rückruf?

Fremdkörper

Mögliche Folgen

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Wo wurde das Produkt verkauft?

Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Hersteller und Kontakt

Hersteller/Inverkehrbringer:

Peter Kölln GmbH &Co. KGaA, Westerstraße 22-24, 25336 Elmshorn

Kontakt:

Peter Kölln GmbH &Co. KGaA, Westerstraße 22-24, 25336 Elmshorn

Telefon: 04121 / 648-3648 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr)

E-Mail: verbraucherservice@peterkoelln.de Verbraucherinformation vom 26.07.2026: Verbraucherinformation vom 31.07.2026:

Weitere Informationen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen dieser spezifischen Chargen Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.

Offizielle Dokumente

Originalmeldung

Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.

Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.

Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite