Lebensmittel

Rückruf: Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm

Veröffentlicht: 24.07.2026, 09:34 Uhr

Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm
Bildquelle: Nadi Holding GmbH

Das sollten Sie jetzt tun

Bitte konsumieren Sie dieses Produkt nicht. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal in Ihrer Filiale oder an den Kundenservice der Firma Nadi Holding GmbH. Es handelt sich nur um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027 (EXP 2027/09/12). Andere Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Welches Produkt ist betroffen?

Produkt
Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm
Verpackung
300 Gramm
Mindesthaltbarkeit
12.09.2027 (EXP 2027/09/12)

Warum erfolgt der Rückruf?

Allergene, Sonstige Gründe

Mögliche Folgen

Schwefeldioxid kann Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Wo wurde das Produkt verkauft?

Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Hersteller und Kontakt

Hersteller/Inverkehrbringer:

Hergestellt für: Nadi Holding GmbH, Flensburger Straße 5, 25421 Pinneberg

Kontakt:

Nadi Holding GmbH, Flensburger Straße 5, 25421 Pinneberg

Telefon: +49 40 2802802 Telefax: +49 40 2802806 E-Mailadresse: alarm@nadifood.com Website: www.nadifood.com

Weitere Informationen

Bei einer amtlichen Kontrolle wurde hauptsächlich der Farbstoff „E124 (Cochenillerot A)“ nachgewiesen, der nach EU-Lebensmittel-Gesetz für getrocknetes Obst und Gemüse nicht zugelassen ist. Desweiteren wurde der Einsatz von Schwefeldioxid festgestellt und nicht gekennzeichnet.

Originalmeldung

Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.

Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.

Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite