Bedarfsgegenstände

Rückruf: Nicer Dicer smart Set 16-teilig

Veröffentlicht: 08.07.2026, 13:10 Uhr

Nicer Dicer smart Set 16-teilig
Bildquelle: Genius GmbH

Das sollten Sie jetzt tun

Der Hersteller empfiehlt: Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Welches Produkt ist betroffen?

Produkt
Nicer Dicer smart Set 16-teilig
Verpackung
16-teiliges Set
Charge/Los
IAN 527315

Warum erfolgt der Rückruf?

Fremdkörper

Mögliche Folgen

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Wo wurde das Produkt verkauft?

Vertrieb: Filialen der Firma Lidl sowie den Onlineshop der Firma Lidl

Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Hersteller und Kontakt

Hersteller/Inverkehrbringer:

Genius GmbH, Im Dachsstück 8, 65549 Limburg an der Lahn

Kontakt:

Genius GmbH Im Dachsstück 8 65549 Limburg an der Lahn Pressemitteilung des Unternehmens: Kontaktformular des Unternehmens: https://www.genius.tv/kontaktformular Website des Unternehmens: https://www.genius-germany.de

Weitere Informationen

Durch Abweichungen in der Produktion kann es bei der genannten Produktionscharge zu übergroßen Toleranzen am Scharnier kommen. Dadurch besteht bei der Benutzung ein Risiko, dass Kunststoffteile abgeschabt und ggf. mitverzehrt werden.

Offizielle Dokumente

Originalmeldung

Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.

Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.

Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite