Lebensmittel
Rückruf: Rewe Beste Wahl, Pizza Ziegenkäse, 315 Gramm
Das sollten Sie jetzt tun
Hinweis des Unternehmens: Verbraucherinnen und Verbraucher werden daher dringend gebeten, betroffene Produkte nicht zu verzehren . Kunden können das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- Rewe Beste Wahl, Pizza Ziegenkäse, 315 Gramm
- Verpackung
- 315 Gramm
- Charge/Los
- Charge: L60471F Charge: L60472F
- EAN
- 4337256758604
- Mindesthaltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.02.2027
- Weitere Kennzeichnung
- EAN: 4337256758604
Warum erfolgt der Rückruf?
Fremdkörper
Mögliche Folgen
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Wo wurde das Produkt verkauft?
Vertrieb: Rewe
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin
Hersteller und Kontakt
Freiberger Lebensmittel GmbH Zerpenschleuser Ring 1 13439 Berlin
Freiberger Lebensmittel GmbH, Zerpenschleuser Ring 1, 13439 Berlin Website des Unternehmens:https://www.freiberger.pizza/produktinformation Pressemitteilung der Unternehmen:
Weitere Informationen
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes informiert die Firma Freiberger Lebensmittel GmbH, dass sie nicht ausschließen können, dass kleine schwarze Fremdkörper aus Kunststoff in die Produkte gelangt sein können.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
Originalmeldung auf lebensmittelwarnung.de öffnen
Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite