Lebensmittel
Rückruf: Zaban sweets, 500 Gramm zaban papion sweets, 500 Gramm
Das sollten Sie jetzt tun
Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 247KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Welches Produkt ist betroffen?
- Produkt
- Zaban sweets, 500 Gramm zaban papion sweets, 500 Gramm
- EAN
- 7302852588587, 7302111588529
- Weitere Kennzeichnung
- Produkt: Zaban sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode: 7302852588587 Herkunft: Iran Produkt: zaban papion sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode:7302111588529 Herkunft: Iran Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben.
Warum erfolgt der Rückruf?
Allergene
Mögliche Folgen
Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Wo wurde das Produkt verkauft?
Vertrieb: Telesto Food & Trading, Ulzburgerstraße 676, 22844 Norderstedt Die Vertriebswege sind nicht bekannt.
Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Hersteller und Kontakt
Hersteller: Unbekannt
Weitere Informationen
Auf den Erzeugnissen fehlt die Deklaration der Allergene „Ei“ und „Pistazie". Aufgrund der deutschen Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass diese Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gelangt sind.
Offizielle Dokumente
Originalmeldung
Originalmeldung auf lebensmittelwarnung.de öffnen
Die vollständigen und verbindlichen Angaben stehen in der Originalmeldung der zuständigen Behörde.
Datenbasis: lebensmittelwarnung.de; eigene strukturierte Darstellung.
Quelle dieser Meldung: Offizielle Meldungsseite